Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- die Interessen der Eltern zum Wohl der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
Gremien, in denen der Elternbeirat tätig ist
Elternbeiratssitzungen
Der Elternbeirat tagt sechs- bis achtmal im Schuljahr. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen in der Regel teil.
Schulforum
Das Schulforum tagt mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr. Die Teilnehmer setzen sich zusammen aus Schülern (3), Lehrern (3), Schulleitung (1), Elternbeirat (3) und Vertretung des Landratsamtes (1). Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.
Lehrerkonferenz
Vertreter des Elternbeirats können an Lehrerkonferenzen teilnehmen, wenn es um Administratives geht, wie neue Lehrer, Wandertag und ganz allgemein den Schulablauf betreffende Dinge. Wenn über Noten und Schüler gesprochen wird, findet dies ohne Beteiligung des Elternbeirats statt.
Kontakte zu Klassenelternsprechern
Ein- bis zweimal jährlich findet ein Informationsaustausch von Elternbeirat, Schulleitung und Klassenelternsprechern statt, um etwaige Probleme in den Klassen zu besprechen, Lösungsansätze dafür zu finden und Anregungen zu sammeln.